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MPU wegen Straftaten

In den meisten Fällen, in denen eine MPU aufgrund von Straftaten angeordnet wird, handelt es sich um Verstöße im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr.

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Was viele Menschen aber nicht wissen: Auch Straftaten, die nicht im Straßenverkehr begangen wurden, aber durch Gewaltanwendung gekennzeichnet sind, können von der Justiz an die Führerscheinbehörden weitergeleitet werden und eine MPU nach sich ziehen.

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Dazu gehören unter anderem:

  • Fahrlässige Tötung

  • Körperverletzung

  • Andere Gewaltstraftaten

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Die häufigsten Delikte, die zu einer MPU-Anordnung führen

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  • Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)

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