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Alkohol
Abhängigkeit, Missbrauch, Gefährdung
Der Gutachter hat standardisierte, festgelegte Beurteilungskriterien, nach denen er Sie bei einer Alkoholauffälligkeit in eine der unten abgebildeten Kategorien einordnen muss.
Er versucht an Hand Ihres Konsummusters, d. h. wie lange haben Sie getrunken, wie oft, wie viel und aus welchen Gründen u. a. sich ein Bild zu machen, ob bei Ihnen eine Abhängigkeit, ein fortgeschrittener Missbrauch oder nur eine Gefährdung vorliegt. Danach richtet sich, was er von Ihnen an Nachweisen verlangt.
Bei der Abhängigkeit wird der Nachweis einer Therapie verlangt, entweder eine stationäre Therapie in einer Suchtklinik
oder ambulante Therapie in einer Suchtberatungsstelle. Bei einem Klinikaufenthalt muss man nach der Therapie noch ein Jahr Abstinenz nachweisen. Bei einer ambulanten Therapie kann die Abstinenz parallel zur Therapie nachgewiesen werden,
muss dann aber etwas länger sein (ca. 15 Monate).
Bei einem Missbrauch müssen Sie nur ein Jahr Abstinenz nachweisen und bei der Gefährdung müssen Sie keine Abstinenz nachweisen, da reichen dann Leberwerte vom Hausarzt.
Was Sie nun machen müssen, kann ich nur mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch klären, denn dabei sind wirklich viele Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Ich weiß ganz genau, welche Kriterien der Gutachter benutzt und kann das mit Ihnen entsprechend alles abklären.
Es wird in der Regel immer ein Jahr Abstinenz verlangt, nur in ganz seltenen Ausnahmefällen reichen 6 Monate.
Abhängigkeit
Therapie, 1 Jahr Abstinenz
Fortgeschrittener
Missbrauch
1 Jahr Abstinenz
Gefährdung
keine Abstinenz, Leberwerte