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Drogen
Abhängigkeit, Missbrauch, Gefährdung
Bei den Drogen ist einiges anders wie bei Alkohol. Es wird unterschieden zwischen Cannabis und allen anderen Drogen.
Wenn die Führerscheinstelle Kenntnis erhält über den Konsum von "harten Drogen" und das ist eben alles, außer Cannabis, kann sie die Fahrerlaubnis entziehen und man braucht ein positives MPU-Gutachten, um die Fahrerlaubnis wieder zu bekommen. Dabei muss man noch nicht einmal am Steuer erwischt werden. Da reicht eine Verurteilung bei Gericht. Dieses Urteil geht normalerweise dann direkt auch an die Führerscheinstelle. Nach der Fahrerlaubnisverordnung gilt jemand schon als ungeeignet, am Straßenverkehr teilzunehmen bei einmaligem Konsum von sogenannten harten Drogen, das ist alles außer Cannabis.
Eine Ausnahme besteht, wenn man z. B. nur 1-2 Mal Amphetamin oder Ecstasy "probiert" hat. Das wird als Gefährdung eingestuft und es reicht der Nachweis von 6 Monaten Abstinenz.
Bei den "harten Drogen" wird in der Regel eine Therapie verlangt und anschließend ein Jahr Abstinenz. Ausnahme ist hier z.B. wenn der Konsum schon einige Jahre zurückliegt, man also schon jahrelang glaubhaft clean ist, dann reicht ein Jahr Abstinenz Nachweis.
Bei Cannabis gibt es zum einen den Sonderfall, wenn jemand wirklich nur einmal konsumiert hat. Dann muss gar keine MPU gemacht werden. Da reicht ein ärztliches Gutachten.
Ansonsten unterscheidet man bei Cannabis zwischen regelmäßigem und gelegentlichem Konsum.
Ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal ist dabei der THC Carbonsäure Wert (THC-COOH), der bei der Blutprobe ermittelt wurde.
Seltsamerweise orientieren sich die Führerscheinstellen an unterschiedlichen Werten.
Bei manchen gilt alles über 75 ng als ein Hinweis auf regelmäßigen Konsum, andere gehen erst bei 100, 120, oder sogar 150ng THC-COOH von regelmäßigem Konsum aus.
Bei Cannabis wird unterschieden zwischen Abhängigkeit, fortgeschrittenem Missbrauch oder Gefährdung.
Wie unten in der Grafik zu sehen ist: Bei Abhängigkeit muss eine Therapie nachgewiesen werden plus anschließend ein Jahr Abstinenz, bei fortgeschrittenem Missbrauch (regelmäßiger Konsum) reicht ein Jahr Abstinenz und bei Gefährdung (d. h. gelegentlicher Konsum) reichen 6 Monate Abstinenz.
Abhängigkeit
Therapie, 1 Jahr Abstinenz
Fortgeschrittener
Missbrauch
1 Jahr Abstinenz
Gefährdung
6 Monate Abstinenz