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 Nach der MPU

Was macht man, wenn man das Gutachten erhalten hat?

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Wenn das Gutachten positiv ausgefallen ist, sollte man es umgehend der Führerscheinstelle zukommen lassen. Man kann es per Post hinschicken oder auch persönlich abgeben.
Sinnvollerweise macht man vorher für sich selber eine Kopie.

Was man wissen muss: Letztendlich entscheidet die Führerscheinstelle, ob man die Fahrerlaubnis bekommt oder nicht. Aus meiner langjährigen Erfahrung weiß ich aber, dass sich die Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde zu 99 % nach dem Ergebnis des Gutachtens richten.

 

Aber es gibt auch Ausnahmen. In sehr seltenen Fällen habe ich erlebt, dass die Führerscheinstelle mit einem positiven Gutachten nicht einverstanden war. Ich habe es aber auch schon umgekehrt erlebt: Die Leiterin einer Führerscheinstelle hat sich nicht nach einem negativen Gutachten gerichtet, sondern dem Klienten geglaubt und ihm die Fahrerlaubnis trotzdem erteilt.

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Wenn das Ergebnis des Gutachtens negativ ist gibt man es nicht ab!

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Nun gibt es außer der Möglichkeit eines positiven oder negativen Gutachtens noch eine besondere Variante: 

eine Empfehlung für einen Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung (gem. § 70 Fahrerlaubnis-Verordnung).

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Was bedeutet das? Wenn der Kandidat den Gutachter nicht ganz überzeugen konnte, aber der Großteil in Ordnung war, kann der Gutachter eine Empfehlung für einen sogenannten §70-Kurs geben. Das läuft dann folgendermaßen: Der Kandidat gibt das Gutachten bei der Führerscheinstelle ab. Diese muss der Kursempfehlung zustimmen – was sie prinzipiell immer tun (ich habe noch nie eine Ablehnung erlebt).

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Dann muss man sich einen Anbieter für so einen § 70-Kurs suchen.


Diese Kurse finden nur in größeren Städten statt. Das Beste ist: Man schaut im Internet – konkret gibt man bei Google einfach ein: „Paragraf 70 Kurs“.
Es werden verschiedene Anbieter angezeigt, zum Beispiel TÜV, DEKRA, IFS oder AFN.
Man ruft dann einfach bei verschiedenen Anbietern an und fragt, wann und wo der nächste Kurs angeboten wird. Der Kurs kostet in der Regel etwa 400 €.
Er findet meist viermal statt, jeweils ca. 3 Stunden.

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Wichtig zu wissen: Man muss nur regelmäßig teilnehmen – es findet keine Beurteilung statt. Das heißt: Wenn man immer anwesend war, bekommt man eine Teilnahmebescheinigung. Die gibt man dann bei der Führerscheinstelle ab und bekommt seinen neuen Führerschein.

Wenn man das positive Gutachten abgegeben hat, ggf. noch die Bescheinigung für einen §70-Kurs, dann erhält man in der Regel nach wenigen Tagen seinen neuen Führerschein.

 

Um Missverständnisse auszuräumen: Man bekommt nicht seinen alten Führerschein zurück, sondern man erhält einen neuen.

Für Menschen, die es besonders eilig haben, ihren Führerschein zurückzubekommen, gibt es bei manchen Führerscheinstellen noch die Möglichkeit eines beschleunigten Verfahrens. Dann zahlt man eine Extragebühr und kann unter Umständen seinen Führerschein sofort bekommen, nachdem man das Gutachten abgegeben hat. Oder man erhält einen vorläufigen Führerschein.

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Wichtig zu wissen: Wenn du ein negatives Gutachten erhalten hast, ist es nahezu unmöglich, dagegen anzugehen. Manche Klienten möchten am liebsten einen Anwalt nehmen und klagen – das ist aber völlig sinnlos.

Einzig und allein, wenn im Gutachten nachweislich falsche Angaben stehen, könnte man eventuell etwas dagegen unternehmen. Das ist aber so gut wie nie der Fall.

Es gibt prinzipiell die Möglichkeit, ein Obergutachten erstellen zu lassen. Davon rate ich aber absolut ab, da das Obergutachten etwa doppelt so viel kostet wie eine normale MPU.

Ich rate ganz klar dazu, einfach noch mal einen neuen Anlauf zu machen. Ich gehe mit den Klienten das negative Gutachten Punkt für Punkt durch, schaue genau, woran es gelegen hat – und beim nächsten Mal klappt es fast immer.

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Ich schaue mir mit meinen Klienten genau an, wann es sinnvoll und möglich ist, eine neue MPU zu machen. In den meisten Fällen kann die neue MPU innerhalb von etwa drei Monaten stattfinden.

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Dabei sollte man folgendermaßen vorgehen:

Ich rate dem Klienten, bei der Führerscheinstelle anzurufen und zu sagen:

„Es hat leider nicht geklappt, ich habe ein negatives Gutachten bekommen.“
Wenn man möchte, kann man noch ergänzen:
„Ich war so aufgeregt, ich konnte das alles nicht so darlegen, wie es nötig gewesen wäre.“ Oder: „Ich fühlte mich von der Gutachterin überhaupt nicht verstanden.“
Man kann dann darum bitten bzw. fragen, ob es möglich sei, es gleich noch einmal zu versuchen. Manche Führerscheinstellen sind kulant – das heißt, man muss keinen neuen Antrag stellen. Andere bestehen darauf, den gestellten Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis erstmal wieder zurückzuziehen. Man kann dann sofort einen neuen Antrag stellen, muss dann allerdings noch einmal die Gebühr zahlen.

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