MPU wegen Cannabis
Seit dem 26.06.2024 gibt es ein Cannabisgesetz das einige Neuerungen mit sich bringt. Es gibt nun in Deutschland unter anderem die Möglichkeit, Cannabis legal zu konsumieren, drei Pflanzen pro Person selber anzubauen und 50 g zu besitzen.
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Auch was die Fahrerlaubnis anbelangt, hat sich einiges geändert:
Vor der Legalisierung galt der Grenzwert von 1 Nanogramm/Milliliter THC im Blut. Hatte man diesen Wert überschritten, wurde die Fahrerlaubnis entzogen und es wurde eine MPU angeordnet.
Mit dem vom Bundestag am 6. Juni 2024 beschlossenen und vom Bundesrat am 5. Juli 2024 gebilligten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wird ein gesetzlicher THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum im Straßenverkehr eingeführt. Außerdem gilt ein absolutes Cannabisverbot am Steuer für Fahranfänger sowie für junge Fahrer vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Um der besonderen Gefährdung durch Mischkonsum von Alkohol und Cannabis gerecht zu werden, gilt für Cannabiskonsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer.
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Die neuen Regelungen sind seit dem 22. August 2024 in Kraft.
Damit werden die wissenschaftlichen Empfehlungen der interdisziplinären und unabhängigen Expertenarbeitsgruppe im Straßenverkehr von März 2024 umgesetzt.
In der Folge des neuen Cannabisgesetzes kam es auch zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung, des §13a FeV und der Anlage 4 zur FeV
§ 13a Klärung von Eignungszweifeln bei Cannabisproblematik
Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dass
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ein ärztliches Gutachten (§ 11 Absatz 2 Satz 3) beizubringen ist, wenn Tatsachen die Annahme von Cannabisabhängigkeit begründen, oder
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ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn
a) nach dem ärztlichen Gutachten zwar keine Cannabisabhängigkeit,
jedoch Anzeichen für Cannabismissbrauch vorliegen oder sonst Tatsachen die Annahme von Cannabismissbrauch begründen,
b) wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss begangen wurden,
c) die Fahrerlaubnis aus einem der unter den Buchstaben a und b genannten Gründe entzogen war
d) sonst zu klären ist, ob Cannabismissbrauch oder Cannabisabhängigkeit nicht mehr besteht.
Anlage 4 FeV, 9.2.1
Missbrauch: Das Führen von Fahrzeugen und ein Cannabiskonsum mit nicht fernliegender verkehrssicherheitsrelevanter Wirkung beim Führen eines Fahrzeugs können nicht hinreichend sicher getrennt werden.
Eine MPU im Zusammenhang mit Cannabis wird angeordnet, wenn jemand:
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zweimal mit mehr als 3,5 Nanogramm/Milliliter auffällt
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das erste Mal kann auch vor der Cannabis-Legalisierung gewesen sein
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man noch in der Probezeit ist
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jünger als 21 Jahre alt ist
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gleichzeitig mit Cannabis und Alkohol auffällt
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mit Cannabis und anderen Drogen auffällt
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wenn es Hinweise auf Cannabismissbrauch gibt
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wenn die Fahrerlaubnis schon einmal entzogen wurde, zum Beispiel auch wegen Alkohol
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Es wird noch darüber diskutiert, ob ein oberer Grenzwert für THC festgelegt werden soll, zum Beispiel 8 oder 10 Nanogramm/Milliliter, bei dem auch schon bei einer einmaligen Auffälligkeit die Fahrerlaubnis entzogen wird und eine MPU angeordnet wird.
Es gibt derzeit noch sehr viele Unklarheiten. Erst im Laufe der Zeit, so sagen viele Experten, wird sich klären, wie Gerichte entscheiden werden und wonach sich dann die Fahrerlaubnisbehörden richten werden. Es wird in Zukunft noch viele Anpassungen und Änderungen geben.
Die 5. Auflage der Beurteilungskriterien ist in Arbeit, die dann die Neuerungen der Cannabis-Gesetzgebung berücksichtigt.
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Neu ist die „Cannabis-Fragestellung“
Da Cannabis nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz fällt wird nun unterschieden zwischen Cannabis und Betäubungsmitteln/Drogen.
In der Cannabisfragestellung geht es um die Frage, ob derjenige in Zukunft in der Lage sein wird Cannabiskonsum und Fahren zu trennen – so wie beim kontrollierten Trinken.
Natürlich gibt es nach wie vor die Entscheidung jedes Klienten ganz auf Cannabis zu verzichten – das wird aber nicht mehr zwingend verlangt.
Ich hatte einen Kandidaten, der einmal mit Cannabis aufgefallen war und einmal mit Cannabis plus Amphetamin. Er hatte dann zwei Fragestellungen: einmal die Drogen-Fragestellung und dann noch zusätzlich die Cannabis-Fragestellung, dadurch war die MPU dann leider deutlich teurer.
