Sperrfristverkürzung
Wenn du von einem Gericht verurteilt wurdest, kommt zu der Geldstrafe, die vom Gericht verhängt wurde, noch eine Sperrfrist, die dir auferlegt wird.
Die Länge der Sperrfrist hängt von der Schwere der Tat ab und liegt im Ermessen des Richters. Meistens sind es zwischen neun und 15 Monaten. Die Zeit vom Entzug der Fahrerlaubnis bis zum Gerichtsbeschluss wird angerechnet. Im Gerichtsbeschluss steht dann zum Beispiel: es darf frühestens nach neun Monaten eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Diese Frist zählt dann ab der Zustellung des Gerichtsbeschlusses. Erst wenn die Sperrfrist abgelaufen ist, kannst du deine Fahrerlaubnis wiederbekommen.
Du kannst eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis sechs Monate vor Ende der Sperrfrist beantragen und du kannst auch die MPU schon vor dem Ende der Sperrfrist machen!
Wenn du ein positives MPU-Gutachten bekommen hast, kannst du sofort nach Ablauf der Sperrfrist wieder fahren.
Möglichkeit die Sperrfrist zu verkürzen:
§ 69a Strafgesetzbuch (StGB) regelt die Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
In Absatz 7 heißt es:
Ergibt sich Grund zu der Annahme, dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist, so kann das Gericht die Sperre vorzeitig aufheben.
Wenn dem Gericht eine Bescheinigung vorgelegt wird, dass an einer geeigneten Maßnahme teilgenommen wurde, besteht die Möglichkeit, dass die Sperrfrist sofort aufgehoben wird.
Drei Monate der Sperrfrist müssen allerdings verstrichen sein.
Ich biete eine solche verkehrstherapeutische Maßnahme an, die geeignet ist, im Sinne des § 69a Abs. 7 StGB nachzuweisen, dass keine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen mehr besteht.
Wenn du bei mir so eine Maßnahme absolviert hast, bekommst du eine detaillierte Bescheinigung und ich formuliere für dich den Antrag.
Wenn aus der Bescheinigung hervorgeht, dass der Kandidat sich intensiv mit seinem Vergehen auseinandergesetzt hat, daraus gelernt hat, sich verändert hat und Strategien entwickelt hat, damit so etwas in Zukunft nicht mehr vorkommt, so dass das Gericht erkennen kann, dass derjenige nicht mehr ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, dann bestehen gute Chancen, dass die Sperre sofort aufgehoben werden kann.
Den Antrag schickst du an die Staatsanwaltschaft, die eine Stellungnahme dazu abgeben muss, ob sie damit einverstanden ist. Wenn ja, wird die Sache an den zuständigen Richter weitergeleitet, der über den Antrag entscheidet.
Wenn du Interesse hast deine Sperrfrist zu verkürzen dann melde dich und wir können die Einzelheiten besprechen.
